Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Tätigkeit als Referent*in bei Qualität und Qualifizierung
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
2. Ansprechpartner im Jugendamt
Landeshauptstadt Stuttgart
Jugendamt
Dienststelle Qualität und Qualifizierung, 51-AL-02QQ
Hauptstätterstr. 70
70178 Stuttgart
Telefon: 0711 216-55841
E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landeshauptstadt Stuttgart
Behördlicher Beauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit
Eberhardstraße 6A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-88387
E-Mail: poststelle.dsb@stuttgart.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu nachfolgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6, Abs. 1, lit. b DSGVO (Bedarfsorientierung)
in Verbindung mit § 72 KJSG (Mitarbeiter, Fortbildung) und §§ 611 ff. BGB
(Dienstvertrag) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Abwicklung des Honorarverhältnisses solange gespeichert wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist.Sollten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen stehen, werden sie außerdem
gelöscht, wenn
- Sie die Löschung beantragen, oder
- auf die alle 2 Jahre durch 51-AL-02QQ durchgeführte Abfrage keine bestätigende Rückmeldung Ihrerseits mehr erfolgt.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt durch
eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit
für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum
Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
9. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §
611 BGB. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann
der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden.
Stand: März 2023