Referat Jugend und Bildung

Jugendamt

Kompetenzprofilbogen Supervisor*in / Coach

für den Supervisor*innen-/Coach-Pool im Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Tätigkeit als Referent*in bei Qualität und Qualifizierung

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart


2. Ansprechpartner im Jugendamt
Landeshauptstadt Stuttgart
Jugendamt
Dienststelle Qualität und Qualifizierung, 51-AL-02QQ
Hauptstätterstr. 70
70178 Stuttgart
Telefon: 0711 216-55841
E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de


3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landeshauptstadt Stuttgart
Behördlicher Beauftragter für Datenschutz und IT-Sicherheit
Eberhardstraße 6A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-88387
E-Mail: poststelle.dsb@stuttgart.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu nachfolgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

  • für die E-Mail-Verarbeitung und zur postalischen sowie telefonischen Kommunikation (z. B. im Rahmen eines bestehenden oder künftigen Honorarvertrags, zur Abrechnung der Honorartätigkeit)
  • Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil werden in der Supervisions-/Coaching-Datenbank für alle Mitarbeitenden des Jugendamts zur Verfügung gestellt, damit diese zertifizierte Supervisor*innen/Coaches aus dem internen Pool des Jugendamts auswählen können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6, Abs. 1, lit. b DSGVO (Bedarfsorientierung)
in Verbindung mit § 72 KJSG (Mitarbeiter, Fortbildung) und §§ 611 ff. BGB
(Dienstvertrag) verarbeitet.


5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Veröffentlichung im Fortbildungsprogramm des Jugendamtes Stuttgart (sowohl im Intranet als auch in Printform)

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die Abwicklung des Honorarverhältnisses solange gespeichert wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist.Sollten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen stehen, werden sie außerdem
gelöscht, wenn
- Sie die Löschung beantragen, oder
- auf die alle 2 Jahre durch 51-AL-02QQ durchgeführte Abfrage keine bestätigende Rückmeldung Ihrerseits mehr erfolgt.


7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Telefon 0711 61 55 41-0 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt durch
eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit
für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum
Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.


9. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §
611 BGB. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann
der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden.


Stand: März 2023